Vogelgrippe und die Folgen

Wir vermitteln Versicherungen für Hunde, Pferde, Katzen. Auch. Denn: Wir versichern auch landwirtschaftliche Betriebe mit Kühen, Rindern, Schweinen und Geflügel. Da geht es weniger um notwendige Operationen bei den vierbeinigen Begleitern. Da geht es in der Landwirtschaft bisweilen um die nackte Existenz der Bauernfamilie nach einem Schadenfall im Betrieb. Und der Schadenfall bedeutet Tötung aller Tiere im Betrieb oder Sperre des Betriebs über viele Wochen, vielleicht sogar über mehrere Monate. Und dann bedeutet der Schadenfall nicht selten für den betroffenen Betrieb einen Millionen-Euro-Verlust.

Die Tiere und die über Jahre aufgebaute Tierherde sind neben den Gebäuden nebst Grund und Boden das bestimmende Kapital für den Bauern der meist familiären Landwirtschaft. Und das selbst oder vielleicht besonders bei alteingesessenen Höfen, die in Jahrzehnten über mehrere Generationen aufgebaut und heute in der x-ten Generation geführt werden. Noch schlimmer wird es, wenn der jüngere Betrieb mit erheblichem Fremdkapital betrieben wird, schlicht große Schulden hat. Es handelt sich versicherungstechnisch um die Tierseuchen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Ist ein Betrieb von Seuchen betroffen (wie der sogenannten Vogelgrippe), folgt die vollständige Tötung aller Tiere eines Betriebes, staatlich angeordnet durch den örtlich zuständigen Veterinär nach einem festgestellten Seuchenfall. Das ist momentan in den Medien. Gefühlt irgendwie weit weg, aber die individuellen Folgen für den einzelnen Betrieb sind verheerend, letztlich schicksalshaft. Es dauert Monate, vielleicht Jahre, bis der Betrieb wieder so “rund“ läuft” wie vor einem Schadensfall. Da geht es um Abläufe, die Hand in Hand gehen müssen aus einem vorgelagerten Betrieb (aus dem die Aufzucht kommt) und dem nachgelagerten Betrieb (wo die abschließende Mast erfolgt), Abstimmung der Fütterung und Koordinierung der Haltung. Denn landwirtschaftliche Tierhaltung ist heutzutage ein hocheffizientes System, das sehr fragil ist bei Störungen, schließlich haben wir es mit lebendigen Tieren zu tun.

Und wo ist der Zusammenhang? Wir machen beides, wir betreuen den privaten Vierbeiner wie den hoch spezialisierten landwirtschaftlichen Betrieb. Das bedingt Wissen und Einfühlungsvermögen. Aber auch das Wissen, wo die spezifischen Gefahren liegen. Und da ist die Schnittmenge. Denn wer heute unbedarft mit seinem Hund in einer Region, die von Vogelgrippe bedroht ist, spazieren geht, der riskiert größeren Schaden wenn beispielsweise ein freilaufender Hund das Virus aufnimmt und in einen Stall weiterträgt. Es geht also um Verständnis, sicheres Handeln, schlicht um Aufklärung.

Was muss ich beachten, wenn meine Region von der Vogelgrippe bedroht ist?

Wenn eine Region bedroht ist, weil ein Fall von Vogelgrippe an freilebenden Vögeln (z. B. Geflügelpest mit dem Erreger H5N8 bei einer Ente) entdeckt worden ist, gibt es ein sogenanntes Sperrgebiet. Dann gilt ein Radius von 10 bis 15 Kilometern, in dem besondere Beobachtung gilt und kein in der Landwirtschaft gehaltenes Tier ohne Freigabe des Veterinärs auf einen anderen Hof verbracht werden darf. Hunde und Katzen sollten in einem solchen Radius nicht frei herumlaufen. Sie sind zwar von dem Virus nicht bedroht, können das Virus aber letztlich übertragen, wenn sie mit anderen Vögeln in Kontakt treten und den Virus dann weitertragen. Für Katzen sind nämlich derart erkrankte Flugtiere oft eine leichte Beute. Eine Impfung ist leider nicht möglich. Das Verbot des Freilaufens von Hunden und Katzen kann gelockert werden, aber dafür sollten die Tierhalter eine Genehmigung einholen. Nicht zu vergessen: Leinenzwang ist in dem Moment eine Auflage und kein Good-Will des Tierhalters. Es können sogar empfindliche Geldbußen für den Tierhalter drohen (selbst bei Unkenntnis). Das Anleinen hilft da sehr. Öffentliche Anordnungen zum Anleinen gelten in der Regel grundsätzlich für die folgenden 30 Tage. Im Zweifel sollte sich jeder Tierhalter beim örtlichen Veterinäramt erkundigen wegen der Auflagen im jeweiligen Sperr- und Beobachtungsgebiet. Durch Vorsichtsmaßnahmen und gegenseitige Rücksichtnahme kann so die Verbreitung des Virus zumindest erschwert werden.

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