Aktuelles rund um Pferdeversicherungen
Im Folgenden findest du aktuelle Infos zu Pferdeversicherungen und Pferden im Allgemeinen.
Gerichtsurteil: Pferdehalter haftet auch bei unerlaubtem Ritt
Im Jahre 2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Gerichtsurteil gefällt mit weitreichenden Folgen für deine persönliche Haftung als Halter deines Pferdes.
Was war passiert?
Eine Frau war im Reitstall auf ein fremdes Pferd gestiegen. Sie hatte dazu keine Erlaubnis. Die Frau stürzte vom Pferd und erlitt schwere Verletzungen. Vor Gericht machte sie als Unfallopfer mit ihrem Anwalt gegenüber der Eigentümerin des Pferdes mehr als 20.000,- € Schadenersatz geltend.
Zwar trägt die Frau nach Ansicht des BGH ein erhebliches Mitverschulden an ihren Verletzungen, da sie die Zügel des Zaumzeuges nicht in die Hand genommen hatte, sich beim Aufstieg von anderen Personen nicht helfen ließ und auch beim Ritt selbst keinen Reithelm trug. Doch für den BGH hat sich bei dem Vorgang die ganz normale Tiergefahr des Pferdes verwirklicht, für die ein Tierhalter selbst dann haften muss, wenn der eigentliche Ritt unerlaubt war. Also haftete die Tierhalterin ohne überhaupt gewusst zu haben, wer da ihr Pferd geritten hat. Nicht auszudenken, wenn dein Pferd auf der Wiese grast und sich jemand unerlaubt dem Pferd nähert oder sich gar auf dein Pferd setzt und dann zu Schaden kommt. Nach den Grundsätzen des BGH haftest du dann vollumfänglich mit deinem Privatvermögen.
Nur dann, so der BGH, wenn sich ein Reiter einer bewussten besonderen Gefahr aussetzt, also beispielsweise auf ein Pferd setzt, dass sichtlich „böse“ ist oder bekanntermaßen noch nie geritten wurde, entfällt die umfängliche Haftung des Tierhalters. Denn dann überwiegt vollends das eigene Verschulden des Reiters, der das Pferd unerlaubt reitet. Deshalb bleibt es meistens bei deiner verschuldensunabhängigen Haftung für alles, was dein Pferd anstellt.
Pferde – Haftpflicht – Versicherung schützt dich als Tierhalterin
Du als Pferdehalterin solltest für dein Pferd also immer eine umfassende Haftpflichtversicherung haben. Denn die deckt dann auch Schäden wie den hier beschriebenen Fall. Die Versicherung steht dann bildlich gesehen hinter dir, wehrt unbegründete Ansprüche ab, bezahlt den Schaden und übernimmt sogar die Anwalts- und Gerichtskosten. Mit gutem Versicherungsschutz bist du immer ausreichend abgesichert.
Viele Tierhalter sind „unterversichert“
Und noch eine andere Gefahr lauert: Viele Tierhalter haben zwar schon lange eine Versicherung, aber leider keinen modernen Versicherungsschutz mehr. Das fängt bei zu niedrigen Versicherungssummen an und endet bei schlechtem Versicherungsumfang (zum Beispiel wenn der Fremdreiter nicht mitversichert ist, Mietsachschäden im Versicherungsschutz fehlen oder die Reitbeteiligungen nicht benannt sind).
Schnelle Hilfe durch die Servicegruppe
Nutze deshalb einfach die persönliche telefonische Hilfe unter 0234 9227733 von , Daniela und Martina aus der Servicegruppe. Sie beraten dich, damit du mit dem richtigen Tarif immer auf dem neuesten Stand bist.
Stallgeflüster – Pferde-Zeitschrift der Uelzener Versicherung
Ausgabe 1/2018
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