Hund und Homeoffice
Viele Menschen leben mit Hunden. Da ist die Zeit, die Mensch und Tier miteinander verbringen, immer schön und wertvoll. Kann man sich gut dran gewöhnen. Aber manchmal ist eben keine Zeit, da sind Herrchen und Frauchen nicht zu Hause, weil sie auf der Arbeit sind. Glücklich ist, wer seinen Hund mit zur Arbeit nehmen oder eben zu Hause arbeiten kann und ein sogenanntes Homeoffice hat.
Was bedeutet das eigentlich aus versicherungstechnischer Sicht? Bin ich dann als Arbeitnehmer auch zu Hause versichert? Die Antwort ist: Das kommt drauf an. Als Selbständige ist der Ort, wo ich arbeite, mein Arbeitsplatz. Und das kann eben auch zu Hause sein. Da muss ich grundsätzlich niemanden fragen. Als Angestellte kann ich nicht so einfach zu Hause bleiben wegen meines Hundes. Das muss ich im Vorfeld mit meinen Vorgesetzten besprechen. Und wenn mein Arbeitgeber das möglich macht, sollte das auch im Arbeitsvertrag schriftlich geregelt werden mit allen relevanten Eckdaten. Dann genieße ich zum Beispiel auch zu Hause während der Arbeitszeit den gesetzlichen Unfallschutz durch die Berufsgenossenschaft.
Und wenn ich zu Hause Arbeitsmaterialien und Unterlagen habe, muss ich selbstverständlich ebenso pfleglich damit umgehen wie am Arbeitsplatz in meiner Firma. Für das Homeoffice überlässt der Arbeitgeber der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter oftmals Laptop und Mobiltelefon. Da sollten sich alle Beteiligten auch vorab informieren, dass die Sachen auch außerhalb des Betriebes, nämlich zu Hause beim Mitarbeiter, ebenfalls versichert sind über die Police der Firma. Das kann relevant werden wenn in das Haus oder die Wohnung eingebrochen wird und die Sachen des Eigentums der Firma gestohlen werden. Oder ein Laptop kommt zu Schaden, weil es nach einem Leitungswasserbruch aus der Decke tropft. Es gibt entsprechende Firmenversicherungen, die auch außerhalb der Firmengebäude in einem Schadensfall Schutz bieten (sogar bei Diebstahl aus dem KFZ des Mitarbeiters).
Wenn der Hund die Gerätschaft des Arbeitgebers kaputt macht (zum Beispiel ein Laptop vom Tisch stößt), sollte das ebenfalls versichert sein. Nicht immer wird der Arbeitgeber dann den Schaden oder einen Selbstbehalt tragen wollen. Deshalb ist es ratsam, mit dem Versicherer der eigenen privaten Hunde-Haftpflichtversicherung vorab zu klären, ob solche Schäden mitversichert werden können.
Wichtig ist auch die Absicherung über die eigene Hausratversicherung. Denn dort sind in modernen Bedingungswerken Arbeitszimmer generell mitversichert, Richtwert sind maximal 20% der Versicherungssumme. Und versichert sind auch nur diejenigen Sachgefahren, die für den eigenen Hausrat eingeschlossen sind. Auch hier empfiehlt es sich also vorher mit seinem Berater in Verbindung zu setzen und gemeinsam den Versicherungsschutz zu prüfen und in jedem Falle entsprechend anzupassen.
Hund und Homeoffice ist eine feine Sache, die umso sicherer ist, wenn der Versicherungsschutz passt. Und dabei helfen dir bei Fragen Martina und Daniela aus unserer Servicegruppe. Gemäß unserem Motto “Genieße die Zeit mit deinem Hund, wir kümmern uns um alles andere!” sind wir die auch gerne bei deinen beruflichen Belangen zu Hause behilflich.