Versicherungsschutz im Ehrenamt: Wenig Ehre, viel Amt und dann auch noch Ärger?

In vielen gemeinnützigen Vereinen können nun die Termine und Zusammenkünfte im Freien wieder stattfinden. Denn die Sonne kommt immer öfter hervor und es wird (endlich!) wieder wärmer. Da kann dann endlich das jährliche große Reitturnier stattfinden oder die weithin bekannte Hundeprüfung oder das örtliche Grillfest oder oder oder … Die zuständigen Personen, meist im Vorstand oder dem Vorstand nahe, immer jedoch dem Verein sehr verbunden, hauchen dem satzungemäßen Zweck erst richtig Leben ein, egal ob es sich dabei um die Förderung des Sports allgemein oder der Jugend, der Verständigung, der kulturellen Bildung oder der allgemeinen Geselligkeit und dem Miteinander handelt. Das Engagement (hoffentlich) aller ist groß, der persönliche Einsatz nicht minder und alle freuen sich, wenn es zum Schluss gut gelingt.
Was ist aber, wenn mal was passiert? Ein Unfall eines Sportlers oder Teilnehmers? Oder das Turnier fällt aus wegen Unwetterwarnung oder gar wegen einer Tierseuche oder schlimmer Bedrohung? Was ist, wenn ein Zuschauer hinfällt? Und was passiert, wenn finanziell ungünstige Verträge geschlossen wurden, für die hinterher der Verein einstehen muss und ein tiefes Loch in der Vereinskasse klafft?

Jeder, der sich in einem Verein engagiert, sollte sich darüber Gedanken machen. Denn auch ein wohlgemeinter gemeinnütziger Verein ist letztlich eine juristische “Person”, für die der Vorstand, also die Vorstandspersonen persönlich, handeln. Und das kann zur Haftung des Vorstandes oder einzelner Personen aus dem Vorstand führen – jedenfalls in letzter Konsequenz. Irgendeiner ist hinterher meist immer für den Schaden verantwortlich. Es bleibt immer was hängen. Der Ärger ist jedenfalls groß. Aber es gibt durchaus bestehende Absicherungen, über die sich ein Vereinsvorstand informieren sollte. Jedenfalls wenn er sich sicher fühlen will in seinem Handeln und Tun.

Da ist zum Beispiel der jeweilige Landessportbund eines Bundeslandes. Der hat für diejenigen gemeinnützigen Vereine (die in Verbänden organisiert sind im Bundesland) Versicherungsschutz abgeschlossen und stellt diesen gegen Gebühr des Vereins im Landesverband zur Verfügung. Was der Schutz deckt, sollte man im Vorstand beim LSB in Erfahrung bringen, intern besprechen und genau auf den Bedarf des Vereins prüfen. Was nicht versichert ist über den LSB, das sollte zusätzlich gegen Beitrag je nach Wunsch und Bedarf bei einer privaten Versicherung abgedeckt werden (Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz, Haftung als Vorstand oder Veranstalterausfall-Deckung oder weitere Absicherungen nach Bedarf).

Wichtig in diesem Zusammenhang kann insbesondere auch der persönliche Schutz der Vorstandsmitglieder sein. Denn viele sind nicht nur im Verein auf der Anlage tätig, sondern sie nehmen auch Termine wahr, die weiter entfernt sind und eine Anreise mit dem eigenen Auto bedingen. Wenn dann ein Umfall passiert, kann Rehabilitationsleistung sehr wichtig werden. Hier bietet sich gegen erschwinglichen Beitrag eine freiwillige Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Die BG hält auch dazu kostenlose Informationen bereit. Denn die soziale, medizinische und berufliche Rehabilitation ist auch im Ehrenamt in der Freizeit nicht zu unterschätzen.

Das Thema können wir hier nur anreißen, es ergeben sich sicherlich viele Fragen. Dann nutze einfach unseren Chat oder schicke eine Mail an info@mga-schewe.de . Wir stehen gerne zur Verfügung, ganz nach dem Motto: “Genieße die Zeit in deinem Verein, wir kümmern uns um alles andere!”

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