Dont’t let it snow, let it snow, let it snow…

Schnee in Deutschland hat es schwer. Pünktlich für die weiße Weihnacht wird er erwartet. Aber bitte nicht eher, sonst kommt man bei dem Verkehrschaos gar nicht in die Stadt. Am 23. darf es ruhig schneien, aber nur (!) wenn man schon frei hat. Dann darf er drei Tage liegen bleiben und dann sang- und klanglos verschwinden. Diesen braunen Matschschnee braucht ja wirklich niemand. Und an Silvester kann man bei Schnee gar nicht gut knallen. Und dann bitte erst wieder in einem Jahr.

Der Schnee kommt aber wann er will. Nämlich jetzt auch nach NRW. Ab Freitag soll auch im Westen Deutschlands der Winter einkehren und für Schneeschauer und glatte Straßen sorgen. Wintersportler und Sauerländer Skipistenbesitzer freut’s, aber worauf muss man als Privatperson achten?

Versicherungs-To-Dos für Schneefall und Winter

1. Rutschpartie und Räumpflicht

Ursprünglich sind für schneefreie und passiersichere öffentliche Straßen und Gehwege die Kommunen und Gemeinden verantwortlich. In den meisten kommunalen Satzungen findet sich aber ein Absatz, der diese „Verkehrssicherungspflicht“ aber auf die privaten Anlieger abgewälzt, also auf die Vermieter. Wer zur Miete wohnt, sollte sich einmal intensiver mit seinem Mietvertrag beschäftigen, denn in den meisten Fällen geht die Kette der Räumpflichtübertragung hier weiter und der Mieter als letztes Glied in der Kette ist verantwortlich fürs Schneeschippen.

Dieser Pflicht sollte man auch nachkommen, denn wenn sich ein Fußgänger durch nicht geräumte Wege verletzt (und nicht aufgrund Verschuldens des Fußgängers, z.B. wegen Faulheit oder Highheels bei Schnee), haftet derjenige, der zu faul zum Schneeschippen war. Und (ich kann es gar nicht oft genug wiederholen) man haftet ein Leben lang. Das heißt im schlimmsten Fall, dass man nicht nur Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen muss, sondern auch mögliche Folgekosten, je nachdem, wie unglücklich derjenige fällt. Und wenn man dann keine private Haftpflicht hat, bleibt man auf diesen Kosten sitzen.

Wer, wann, was, wo und wie genau zu schippen hat, wenn Schnee liegt, erfahrt ihr z.B. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%A4um-_und_Streupflicht

2. Glühende Winterreifen

Es gibt in Deutschland keine zeitlich definierte Winterreifenpflicht. Es gibt aber eine Pflicht für M+S-Reifen (engl.: mud + snow, dt.: Matsch + Schnee), sobald “winterliche Straßenverhältnisse” herrschen. Auch im Hochsommer. Das heißt, wenn es glatt, schneematschig, schneiend etc. ist, muss man spezielle Reifen drauf haben. Für die Sicherheit aller sollte man prophylaktisch am besten auch von Oktober bis Ostern (nach Expertenangaben).

Wer trotz “winterlicher Straßenverhältnisse” Sommerreifen hat, kann eine Geldbuße und ein Punkt in Flensburg bekommen. Und: Wer einen Unfall baut, hat zwar im Allgemeinen nichts von möglichen Unfallteilnehmern zu befürchten. Für die haftet die KFZ-Haftpflicht. Aber wenn der Fahrer das Wetter als winterlich hätte erkennen können (und spätestens wenn es schneit, zieht da keine Ausrede mehr) und baut trotzdem mit Sommerreifen einen Unfall, greift die Vollkasko-Versicherung gegebenenfalls nicht. Der Fahrer bleibt also auf den Reparaturkosten für das eigene Auto sitzen.

3. Dachlawinen – Lawinen im kleinen Stil

Trotzdem nicht weniger dramatisch können Dachlawinen sein, die bei Tauwetter unvermittelt von Dächern fallen können und ziemlich schwer sein können. Blöd, wenn ein Auto getroffen und beschädigt wird, gefährlich wenn es Fußgänger trifft!

Fürs Auto zahlt, falls gegeben, die Teil- und/oder Vollkaskoversicherung. Bei Personenschäden wird’s schon komplizierter. Da Grundstücksbesitzer eine „Verkehrssicherungspflicht“ haben, können sie für mögliche Schäden drangenommen werden. Das ist aber je nach Einzelfall unterschiedlich. Auf der sicheren Seite ist man mit Schneefanggittern. Wenn dann etwas passiert, ist der Vermieter aber allen Pflichten nachgekommen, um für Sicherheit zu sorgen. Gefährlich können auch Eiszapfen sein. Bei Mietshäusern z.B. sind für die Entfernung der Eiszapfen im Allgemeinen die Hausbewohner, sprich die Mieter verantwortlich. Bei Mietwohnungen fällt die Pflicht auf den Vermieter.

Ein kleiner Tipp am Rande: Streusalz reizt Hunde- und Katzenpfoten extrem. Granulat bohrt sich ebenfalls unangenehm in die Pfoten rein. Mittlerweile gibt’s in jeder gut sortierten Tierfachhandlung pfotenfreundliches Streusalz für vor der eigenen Haustür. Für die Wege von weniger rücksichtsvollen „Streuern“ einfach die Pfoten dick mit Vaseline eincremen. Oder Schneeschuhe anziehen. Das sieht auch noch witzig aus.

 

 

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