Verein, Betreiber Reitbetrieb, Einstaller mit Pferd – das wird auch nicht einfacher
Als wäre die Welt noch nicht schwierig genug. Selbst in den Vereinen und den Reitställen wird es zunehmend komplizierter. Ich meine die Absicherung der Haftung durch eine betriebliche oder vereinseigene Haftpflicht-Versicherung. Nicht zuletzt durch steuerliche Vorgaben (und deren “Optimierung”) werden immer mehr Leistungen unterschiedlich erbracht und abgerechnet.
Ich skizziere mal einen Fall: Es gibt einen Reitbetrieb. Dieser hat eine Reitlehrerin, die auch bereitet, also Pferde ausbildet. Als Reitlehrerin hat Sie einige Helfer (auch Hilfsreitlehrer, mit und ohne Ausbildung). Die Betreiberin der Reitanlage vermietet Boxen an Einstaller mit ihren Pferden. Der Betrieb vermietet auch Zimmer und macht “Ferien auf dem Reiterhof” (Kinder aus der Stadt machen Ferien auf dem Hof, zum Teil bezahlt von der Kommune als Stadtranderholung). Der Ehemann der Reitlehrerin ist selbständig. Er kümmert sich um die Fütterung der Pferde und das Misten, den Weidegang, kurzum er erbringt Dienstleistungen rund um das Pferd für die Einstaller und eigentlich auch für den Reitbetrieb. Und es gibt einen Verein. Der ist auf der Anlage ansässig, die Reitlehrerin ist im Vorstand, der Ehemann übt auch ein Amt aus. Der Verein ist notwendig, da Zuschüsse der Sportbünde etc. vor allem nur an gemeinnützige Einrichtungen gezahlt werden. Der Verein macht auch viele gute soziale Aktivitäten und hat darüber hinaus eigene Schulpferde und eine Reitlehrerin (nicht unbedingt die Betreiberin des Reitstalles). Die Einstaller zahlen sowohl an die Betreiberin des Reitbetriebes (für die Boxenmiete, Strom, Wasser, Benutzung der Anlage) und an den Dienstleister (für Futter, Einstreu, Dienste) sowie an den Verein (Mitgliedsbeitrag und Aktivitäten und Benutzen der vom Verein gepachteten Flächen). Drei Auftragnehmer, drei Konten, alles sorgfältig getrennt, also alles ordentlich gemacht mit den rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten. Hat eben auch steuerliche wie sozialversicherungsrechtliche Komponenten, die Betrieb beachten und nutzen müssen im Wettbewerb. Sonst verschenkt man Geld und das Reiten würde teurer. Soweit alles geregelt.
Und dann wird uns die Aufgabe gestellt, dass das alles gut und günstig haftpflichtversichert wird. Eine lösbare Aufgabe, aber eben nicht nur einfach, da mindestens fünf möglich Beteiligte: Besitzerin des Reitstalles, Dienstleister, Verein, Einstaller, fremde Dritte.
Los geht’s: Die Besitzerin hat die Anlage, also die Fläche und die Gebäude (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Betriebshaftpflicht), eigene Reitpferde, Schulpferde, Ferien auf dem Bauernhof / Vermietung Zimmer, Gastronomie (Bekochen), ist Reitlehrerin und Bereiterin und hat helfende Reitlehrer, Mitarbeiter im Betrieb, Hunde und die Absicherung der privaten Haftpflicht. Die Umweltrisiken sind entsprechend inkludiert. Dazu kommen die eingestallten Pferde (Haftpflicht als Tierhüter und Mitversicherung der Schäden an den eingestallten Pferden / berittenen Pferden / Obhutsschäden in der entsprechenden ausreichenden Höhe.
Nun erbringt der Ehemann mit seinen Dienstleistungen mindestens auch an den gleichen Pferden wie die Besitzerin des Reitstalles seine Dienstleistungen (vielleicht hat er auch noch weitere Stallungen, an denen er tätig ist, aber das lassen wir mal außen vor). Was ist nun sinnvoll? Seine direkten Vertragspartner sind eigentlich die Einstaller. Aber dann würde man die Obhutsschäden an den Pferden quasi zum zweiten Male versichern. Und er vervollständigt ja auch die Leistungen der Betreiberin des Reitstalles. Denn ohne Fütterung und Misten macht das Einstallen für die Pferdehalter keinen Sinn, dann wären sie selbst Pächter von Gebäuden bei einem Gebäudeinhaber, die alles selber machen würden. Also kann man den Dienstleister auch als Erfüllungsgehilfen des Betreibers der Anlage haftungstechnisch einordnen (was dann fixiert werden müsste). Das bedingt dann aber, dass er in die Police des Betreibers integriert wird. Das ist also wiederum mit dem Versicherer der Haftpflicht des Reitbetriebes abzustimmen (damit Versicherungsschutz besteht und im Schadenfall kein Regress ihm gegenüber erfolgt). Also besteht reichlich Abstimmungsbedarf.
Und der Verein? Üblicherweise ist (jedenfalls in NRW) der angemeldete gemeinnützige Reitverein über den Landessportbund versichert, dafür zahlt er dort ja auch Beiträge. Mitversichert ist das übliche Vereinsleben (Veranstaltungen gemäß Satzung und Aushängen bzw. Veröffentlichungen im Internet). Zusätzlich versichern muss der Verein seine eigenen Reitlehrer (mit und ohne Ausbildung) sowie die vereinseigenen oder dem Verein überlassenen Schulpferde. Wenn der Verein auch eigene Einstaller hat, ist neben der Tierhüterhaftpflicht vor allem die Schäden an den eingestallten Tieren / Obhutsschäden zu versichern. Diese gesonderten Risiken sind nicht immer obligatorisch über die Haftpflicht – Versicherung beim Landessportbund abgedeckt. Das ist also zu prüfen und die Deckung zu erweitern nach Bedarf. Und wenn der Reitbetrieb und der Verein dasselbe Schulpferd im Reitunterricht einsetzen, ist das mit den beteiligten Haftpflichtversicherern unbedingt vorher abzustimmen und zu klären. Das gilt auch für Reitlehrer, die vielleicht im gewerblichen Reitbetrieb und darüber hinaus ab und zu im Verein tätig sind. Denn dieselbe Person ist in dem Moment an unterschiedlichen Stellen tätig (mal im Reitbetrieb und mal im Verein, mal ist Vertragspartner der Reitbetrieb und mal der Verein, das macht haftungstechnisch einen Unterschied und sollte versicherungstechnisch ausreichend abgebildet werden). Wenn der Reitlehrer selbständig ist, ergeben sich noch andere Varianten, aber das ist mal ein gesondertes Thema.
Und nun? Alles zu kompliziert? Nein, durchaus nicht. Die verschiedenen Haftungssituationen müssen nur versicherungstechnisch komplett abgebildet werden. Und das muss dann in den Versicherungspolicen stehen oder in Sidelettern beschrieben sein. Dadurch sollte dann die Haftung ausreichend gedeckt sein durch eine umfassende versicherungstechnische Lösung im Bereich der Haftpflicht. Solche Konstrukte gibt es aber nicht „von der Stange“. Da ist Risikomanagement, Entwicklung und Beschreibung der Szenarien und Kommunikation mit dem Versicherer notwendig sowie vor allem die richtige Beratung und die dauerhafte Begleitung aller Beteiligten durch das entsprechend ausgerüstete Versicherungsbüro mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Und das geht auch.
Bei uns könnt ihr den Service unserer Mitarbeiterinnen in der Servicegruppe in Anspruch nehmen: Martina und Daniela stehen euch unter 0234 9227733 gerne zur Verfügung. Und wenn es komplizierter wird haben wir in unserem Hause Lutz Schewe (er ist Jurist und Versicherungsfachwirt) sowie Isabell Knake (sie ist ebenfalls Versicherungsfachwirtin), die mit Kompetenz und Rat versicherungstechnische Lösungen entwickeln. Das geht schnell per Mail oder Telefon und kann (soweit reisetechnisch möglich) auch gerne bei euch vor Ort geschehen. Holt einfach mal eure Policen raus und lasst uns dazu telefonieren. Der Service der Erstberatung ist natürlich kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns darauf, euch helfen zu können gemäß unserem Motto: Genieße die Zeit mit deinem Pferd, wir kümmern uns um alles andere.