Freilaufende Hunde und Fahrradfahrer: Wie kann das gutgehen?

Immer wieder erreichen uns Schadenschilderungen von Unfällen, an denen Radfahrer und freilaufende Hunde beteiligt sind. Deshalb habe ich in meinem heutigen Blog ein paar kurze Anmerkungen und Tipps für euch zusammengestellt.

Grundsätzlich gilt, dass gegenseitige Rücksichtnahme schon im Vorfeld einen Konflikt weitestgehend verhindern kann: Wenn der Radfahrer also vorausschauend fährt oder der Hundehalter frühzeitig auf seinen Hund einwirkt oder das Tier an einer Leine führt. Diese Leine, flexibel und ausreichend lang, sollte aber auch nicht zur Stolperfalle für Radfahrer werden (wenn diese fast unsichtbar für den Fahrradfahrer quer über den Radweg “gespannt” wird). Und bestenfalls schützt noch ein Maulkorb vor Hundebissen.

Kommt es dann doch mal zu einem “Wettrennen” zwischen dem Radfahrer und einem freilaufenden Hund, haben die fitten Hunde fast immer die Nase vorn. Denn solche Tiere erreichen schnell ein Tempo von bis zu 40 km/h und da kann (auch auf Dauer) kaum ein Freizeitradler mithalten. Es kann also klüger sein, ruhig und gemäßigt weiterzufahren ohne den Spieltrieb des Hundes noch weiter anzufachen. Zeigt das keinerlei Wirkung, bietet es sich an, mit dem Rad anzuhalten und abzusteigen, so dass das Rad sogar als Schutz zwischen Hund und Radfahrer steht. Idealerweise beruhigt sich die Situation dann und eskaliert nicht weiter. Und eine weitergehende Eskalation wie durch Tritte nach dem Hund oder wilde Beschimpfungen gegenüber dem Herrchen / Frauchen verbietet sich sowieso und hilft in einer solch angespannten Situation ohnehin in keiner Weise weiter.

Tiere benötigen den natürlichen Freilauf, um sich zu sozialisieren. Unabhängig von einem Leinenzwang ist es in der Straßenverkehrsordnung deshalb ausdrücklich vorgesehen, dass Hunde an Straßen mit mäßigem Verkehr sogar allein durch Zurufen oder Zeichen geführt werden dürfen. Erst recht gilt dies für öffentliche Anlagen wie Parks oder Wälder, jedenfalls wenn es dort keinen ausdrücklichen Leinenzwang gibt.

Und wenn dann doch mal was passiert? Dann sollten alle Beteiligten unbedingt am Unfallort verbleiben, sich gegenseitig helfen und die Kontaktdaten austauschen. Das ist aber leider nicht immer so. Bisweilen “flüchten” Hundehalter oder Radfahrer einfach. Spaziergänger und Fahrradfahrer tragen keine “Nummernschilder”, mit denen man sie später ausfindig machen könnte. Wer sich jedoch nach einem Unfall unerlaubt vom Ort des Geschehens entfernt, macht sich sogar strafbar und dürfte im Extremfall von jedermann bis zum Eintreffen der Polizei festgenommen werden. Wem ein solches Verhaften zu heikel erscheint, der kann heutzutage zumindest die Technik des Smartphones nutzen und Bilder machen, die es später ermöglichen, den Hund und seinen Halter oder den Radfahrer zu ermitteln. Denn die Beteiligten sind häufig aus der näheren Umgebung und nutzen die einmal eingeschlagenen Wege regelmäßig für ihre Spaziergänge und Touren.

Bei Personenschäden (und bei Unfällen im Ausland) ist es besonders ratsam, die Polizei hinzuzuziehen. Dann könnte auch geklärt werden, ob der Hund (oder vielleicht sogar der Radfahrer) schon häufiger auffällig geworden ist oder der Halter schlicht überfordert zu sein scheint mit seinem vierbeinigen Begleiter.

Tipp am Rande: Viele Rechtsschutzversicherer haben 24-Stunden-Telefon-Hotlines, die ihr als Kunden weltweit anrufen könnt und dann kostenfrei einen ersten rechtsanwaltlichen Rat bekommt.

Und was passiert dann weiter? Die Tierhalter – Haftpflichtversicherung für Herrchen / Frauchen und den Hund sowie die Privathaftpflichtversicherung des Radfahrers kümmern sich dann um die weitere Regulierung des eingetretenen Schadens (wenn die Versicherungen bestehen), je nachdem wer wieviel “Schuld” hatte. Und manchmal ist ja doch nicht ganz genau geklärt, wie es zu dem Unfall und den Schädigungen auf beiden Seiten der Betroffenen gekommen ist.

Vielleicht habt ihr schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht. Dann freue ich mich über euer Feedback hier in meinem Blog. Und wenn ihr Fragen zum Versicherungsschutz oder Anregungen habt, stehen euch Martina, und Daniela aus unserer Servicegruppe und natürlich auch ich selbst gerne zur Verfügung.

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3 thoughts on “Freilaufende Hunde und Fahrradfahrer: Wie kann das gutgehen?

  1. Das ist ja diesmal genau mein Thema!
    …. überrascht war ich von der Anmerkung, dass Tierhalter ihre Hunde an mäßig befahrenen Straßen (und Parks/ Wäldern) frei laufen lassen sollen/ dürfen.
    Eigentlich spricht da bei den meisten Tieren auch nichts dagegen.
    Es gibt aber auch Tiere, bei denen bekannt ist, dass sie z.B. auf Radfahrer “allergisch” reagieren.
    So mir passiert!
    Ich, als ahnungsloser Radfahrer mit bisher nur positiven Erfahrungen mit Hunden traf auf ein nicht ganz so freundliches Exemplar.
    Frühzeitig machte ich auf mich aufmerksam und nutze auf einem breiten Waldweg die andere Seite. Doch das Tier wollte das wohl gar nicht.
    Schneller als ich denken, geschweige denn reagieren konnte, biss mich das Tier …. welches an einer langen Schleppleine geführt wurde und an diesem Tag seinen Maulkorb in den Händen seines Frauchens gelassen hatte, mir direkt in den Oberschenkel.
    Namen und Adressen wurden glücklicherweise direkt ausgetauscht und auch die Versicherungsnummer erhielt ich gleich am nächsten Tag.
    Trotzdem war es damit noch lange nicht erledigt.
    Ein zunächst für mich augenscheinlich wahrgenommener blauer Fleck sowie ein paar mehr oberflächliche Bissspuren entwickelten sich leider nicht einfach von alleine wieder zurück, sondern wurden von Tag zu Tag immer größer, dicker und schmerzhafter. Nach nur wenigen Tagen war der komplette Oberschenkel von Po bis unterhalb der Kniekehle blitzeblau und eine dicke Beule zierte mein Bein.
    Da das Ganze während eines Urlaubs im Ausland passierte und ich nur zur Erstversorgung beim Arzt war, besuchte ich gleich in Deutschland meinen Hausarzt.
    Um es jetzt mal zusammenzufassen:
    OP unter Vollnarkose, dauerhafte Schäden, diverse Arztbesuche, Massagen, Lymphdrainage, mehr als 8 Wochen Krankschreibung, schrittweise Wiedereingliederung in den Beruf, Schmerzensgeldforderungen meinerseits und so weiter.
    Kosten, die zum Glück durch die Tierhalter-Haftpflichtversicherung gedeckt werden. Für mich der einzige Lichtblick in dieser mittlerweile 4 Monate lang andauernden Odyssee.
    Also liebe Hundehalter….. bitte denkt an eine gute Absicherung für den möglichen Schadensfall und noch besser …. sorgt vor. Benutzt einen Maulkorb für euer Tier in der Öffentlichkeit, wenn ihr wisst, dass das Tier manchmal unberechenbar reagiert!
    In meinem Fall hätte es auch ein Kind treffen können und dessen Oberschenkel wäre wohl durch gewesen …. oder es wäre das Gesicht gewesen …. unvorstellbar.

    1. Liebe Janet,
      danke für deinen Beitrag. Deine Geschichte hat uns sehr betroffen. Da hast du wirklich großes Pech gehabt. So kann es passieren, ist aber hoffentlich nicht die Regel. Es gibt viele verantwortungsvolle Hundehalter, leider aber auch viele unausgebildete Halter und Hunde. Wir wünschen dir alles Gute für deine weitere Genesung.
      Dein Schewe-Team

  2. Nun, leider sind in dem Park , den ich bei meiner Heimfahrt durchradle , inzwischen so viele Hundehalter unterwegs und davon viele, die nicht auf ihre Hunde achten. Teilweise Hundesitter, die intensiv miteinander Neuigkeiten austauschen, während bis zu 10 Hunde tun, was sie wollen, rechte Wiese, linke Wiese, Fangenspielen auf dem Weg.
    Die erwarten, dass di Radfahrer aufpassen. Aber sie selber tun es nicht.

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