Chefsache – Bitte nur mit Hund auf den Golfplatz

Tiere haben das Leben der Menschen überall auf der Welt zu allen Zeiten bereichert. Tiere sind treue Begleiter, lebensrettende Helfer und sie zogen sogar mit den Menschen Seite an Seite in Kriege, man denke nur an die antiken römischen Schlachten mit Pferd und Wagen. Tiere können, was wir Menschen nicht oder jedenfalls nicht so gut wie sie können. Sie sind schneller, ausdauernder, können besser sehen, besser riechen, können fliegen, können (lange) tauchen und und und. Und so haben wir Menschen die überragenden Fähigkeiten der Tiere immer für uns nutzen können.

In unseren Breiten sind Pferde und Hunde für viele Menschen unersetzbare Begleiter, nicht nur wie früher bei der Arbeit auf dem Lande, heute vor allem im Alltag in den Städten. Hunde sind wichtig im Tagsablauf vieler Menschen und sie leben in den Familien, sie haben dort ihren festen Platz gefunden. Sie sind oft unverzichtbarer Teil der sozialen Struktur “Familie”, bieten der Gemeinschaft Schutz und Sicherheit, geben zahlreichen Menschen oft unverzichtbaren seelischen Halt. Sie sind für die Menschen da und geben ihnen ein gutes Lebensgefühl. Und dass Mensch und Tier in der Freizeit gemeinsam Sport treiben, ist in unserer Zeit normal, man denke dabei nur an den Reitsport. Und mit dem Team der Vierbeiner Pferd & Hund zusammen machen Menschen bisweilen sogar Sport zu dritt. Kurzum: alles ist heute möglich.

Aber manchmal nimmt die Idee des Voneinander-Profitierens durchaus nachdenkenswürdige Züge an, jedenfalls wenn man das Gefühl hat, es wird verhältnismäßig ergebnisorientiert “um – die – Ecke – zum – Ziel” gedacht. Darunter könnte auch der folgende Lebenssachverhalt fallen: In den vergangenen Tagen zeigte mir ein Freund das Anschreiben seines örtlichen Golfclubs mit den erstaunten Worten “Ich dachte erst, das sei ein Aprilscherz, aber es ist längst Mitte April”. Also definitiv kein Scherz. Hier soll der Hund per Satzungsänderung das Clubleben bereichern, mit durchaus hintergründigen finanziellen Aspekten. Sozusagen der Hund als Mittel zum Zweck. (Das Anschreiben im Volltext ist hier verfügbar.)

pexels-photo-54123-large“Golfen mit dem eigenen Hund” ist dabei das Thema. Eigentlich nichts Neues, das passiert schon in vielen Clubs in Deutschland und weltweit sowieso. Aber leider wird der Hund in diesem Satzungsansatz geradezu zur Passivität degradiert. Mitgehen, liegen bleiben (vor dem Green und auch nur auf dem B-Platz), zahlen. Dabei könnte er doch vortrefflich die Golfbälle zurückbringen – wenn Herrchen oder Frauchen mal wieder meilenweit am Green vorbeigeschlagen hat. Aber er darf nicht mal auf das Allerheiligste, das Green, das ist absolute No-Go-Area. Als Begleiter dient er scheinbar nur als Vehikel, um Geld in die stets aufbesserungswürdige Clubkasse zu spülen (so das offen kommunizierte Motiv der geplanten Satzungsänderung). Dabei scheint allein seine Anwesenheit den Umsatz, den Herrchen und Frauchen im Club lassen, steigern zu können: von der örtlichen Gastronomie, über den Shop bis hin zum eigenen (!) Mitgliedsbeitrag für den Hund. Nicht auszudenken, wenn noch die Aktivität des Vierbeines (satzungsgemäß) gefördert würde. Da würden sich noch ungeahnte Geldquellen erschließen können. Man denke nur den ausgebildeten Hunde-Golf-Trainer. Eine wahre Fundgrube. Aber soweit, so gut. Gegen den gelungenen Ansatz ist nichts einzuwenden. Klappt ja auch schon in vielen Clubs reibungslos. Und endlich können Mensch und Hund bald auch auf dem Golfplatz dieses Clubs ein Team bilden (mit einheitlichem Dresscode?) – diese tiefe Lücke im Verständnis der Golf spielenden Hundehalter wird nun auch dort geschlossen.

Denn: Viele Hundehalter gehen heute schon nur in Restaurants, in die sie ihre Hunde mitnehmen dürfen, warum auch nicht. Und Urlaub mit einem Hund ist längst selbstverständlich geworden, sogar auf Kreuzfahrtschiffen. Das gemeinsame Leben mit einem Hund ist in allen Facetten üblich geworden, warum also auch nicht beim Sport in einem Golfclub. Der Antrag ist also vollumfänglich zu unterstützen. Provinz ade. Bravo!

Doch es bleiben gravierende Fragen. Wie sieht denn eigentlich die definierte “Platzreife” für einen Hund und dessen Herrchen (?) aus? Und wer entscheidet das? Und was passiert mit dem Hund, wenn Herrchen seine eigene Platzreife verliert? Darf er dann den Sport alleine ausüben, der Hund ist ja schließlich (zahlendes!) Mitglied des Clubs. Müssen die Hunde als betroffene Mitglieder auch in den zuständigen Ausschuss gewählt werden (oder gar in den Vorstand?)? Wer kann dann dolmetschen in der Sprache Hund-Mensch und Mensch-Hund? Was tun, wenn Hund und Herrchen Mitglieder unterschiedlicher Golfclubs sind (kann passieren, wenn sich Golf-Herrchen und Golf-Frauchen scheiden lassen, soll ja schon vorgekommen sein)? Gilt die Hunde-Mitgliedschaft weltweit, was sagt der Verband (in Deutschland geht ja üblicherweise nichts ohne einen Verband)? Und was tun, wenn der Hund besser Golf spielt als sein Herrchen / Frauchen? Fragen über Fragen ….

pexels-photo-54122-largeAber eine Frage, die ich mir immer gestellt habe, ist nun dank Satzungsantrag geklärt. Ich war immer verwundert, wozu es Armbanduhren mit Sonnen- und Mondsymbolen gibt, die die Zeit und den Lauf der Gestirne anzeigen. Voila: die Drei-Stunden-Sonnenaufgang-Sonnenuntergang-Regel der neuen Golfplatzordnung für den Sport mit Hunden macht für mich nun endlich einen Sinn bei solch einer Uhr – spät, aber immerhin.

Trotz allem: wie schön, wenn Mensch und Hund alle Bereiche das Lebens gemeinsam genießen können und offiziell sogar dürfen – beim Sport in diesem Golfclub mit allen gesellschaftlichen wie pekuniären Komponenten. Eine weitere umfassende Win-Win-Situation von Mensch und Tier. Das kann nur gut sein. Die Details der neuen Satzung werden in dem betroffenen Club sicher im Laufe der nächsten Zeit geklärt (irgendein Rechtsanwalt und Notar ist immer im Club), wir halten euch auf dem Laufenden. Mein Freund hat mir zugesichert, die Hunde auf dem Golfplatz nach dem aktuellen Stand der Entwicklung zu befragen. Im Sinne allumfassender Toleranz gilt deshalb auf allen Golfplätzen dieser Welt uneingeschränkt der Spruch: Jedem Tierchen sein Plaisirchen. In diesem Sinne sei auch mit einem Augenzwinkern dieser persönliche Blog von mir gemeint: Honi soit qui mal y pense.

Weitere Tipps und eine Liste der vielen schönen Golfplätze in Deutschland für Hund & Herr bzw. Hund & Dame gibt es auch unter www.golf-mit-hunden.de/golf-mit-hunden/golf-mit-hunden-tipps.

Und all dies kommt auch unserem Motto nahe: “Genieße die Zeit mit deinem Hund – wir kümmern uns um alles andere”. Euch allen eine gute Woche, wo immer ihr gerade mit eurem Hund gemeinsam Golf spielt.

Das Anschreiben:

Es gilt die Attraktivität des Clubs im Verhältnis zu anderen Golfangeboten zu erhöhen und seine finanzielle Basis zu erweitern.

Wir beantragen daher folgende Änderung der Spiel- und Platzordnung:

Auf dem B-Platz dürfen Clubmitglieder ihren Hund zum Spiel  mitnehmen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Clubmitglied für den jeweiligen Hund eine separate und nicht auf einen anderen Hund übertragbare Clubmitgliedschaft erworben hat. Der Beitrag für die Clubmitgliedschaft beträgt pro Jahr 100 € pro Hund.

Bei Turnierspielen auf dem B-Platz gilt dort Hundeverbot.

An Sonn- und Feiertagen darf nur in den ersten 3 Stunden nach Sonnenaufgang und in den letzten 3 Stunden vor Sonnenuntergang ein Hund mitgeführt werden.

Der Hund wird auf dem Platz angeleint geführt. Der Hund darf die Greens nicht betreten und muss vor den Greens abgelegt werden.

Nicht-Clubmitglieder können ihren Hund gegen eine Gebühr von 10 € pro Hund und Spiel auf dem B-Platz mitführen.

Es wird angeregt, die Erlaubnis zur Führung eines Hundes während des Golfspiels von einer “Platzreife” des jeweiligen Hundes abhängig zu machen.

Wird eine Prüfung für die Fähigkeit des Hundes, sich auf dem Golfplatz regelgerecht zu verhalten, gefordert, so verpflichtet sich der Hundebesitzer, diese abzulegen und das festgelegte Entgelt zu entrichten.

Der Sportausschuss wird zusammen mit den Pros ausarbeiten, wie zu prüfen ist, ob der Hund sich als Golfbegleithund eignet. Für diese einmalige Überprüfung kann eine Gebühr erhoben werden.

Die Golfer müssen die Hinterlassenschaften des Hundes aufsammeln.

Der Spielfluss darf durch das Mitführen eines Hundes nicht beeinträchtigt werden.

Der Vorstand kann Mitgliedern, deren Hund den Spielbetrieb stört, die Erlaubnis, den Hund mitzuführen, entziehen. Der Jahresbeitrag, der in dem Jahr des Erlaubnisentzuges gezahlt oder fällig worden ist, wird nicht erstattet bzw. ist zu zahlen. Mit Entzug der Erlaubnis erlischt die Mitgliedschaft für diesen Hund.

 

Gründe:

Die Hundeerlaubnis spielt dem Club mindestens 1.000 € bis 2.000 € pro Jahr zusätzlich in die Kassen, ohne dass Kosten dem Club dadurch entstünden.

Clubmitglieder, die einen Hund haben, werden aufgrund der ihnen eingeräumten Möglichkeit, ihren Hund zum Spiel mitzunehmen, die von unserem Club angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Aufenthaltsmöglichkeiten auf dem Gelände und in der Gastronomie extensiver nutzen. Gastronomie, Pro- Shop sowie die Pro’s können ebenso wie unser Verein selbst mit Mehreinnahmen rechnen.

Mit der beantragten Angebotserweiterung wird die Attraktivität des Clubs in der Konkurrenz zu den Clubs in unmittelbarer Nachbarschaft gesteigert.

Für die Golfer mit Hund, die vor der Wahl einer Mitgliedschaft stehen, wird die Möglichkeit der Hundemitnahme ein ausschlaggebendes Argument zur Wahl unseres Clubs sein, ggf. auch für einen Clubwechsel.

Für die Dauer des ersten Jahres soll nur der B-Platz für Golfer mit Hund freigegeben werden.

Diese Angebotserweiterung, wozu auch die Abnahme einer “Platzreife” für Hunde durch die Pros zählt, wird die Golfmagazine, die daran grundsätzliches Interesse signalisiert haben, für eine Berichterstattung gewinnen. Der Verein kann so ohne Kostenaufwand ein bundesweites Marketing betreiben.

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