Reiter-Unfall-Versicherung
Versicherungsschutz besteht beim Reiten, Auf- und Absitzen, während der Führung am Zügel und bei der Versorgung des Pferdes sofern es sich nicht um berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeiten handelt.
Bitte beachten Sie, dass bei in der Versicherungsform A der Name des Pferdes zu benennen ist und in der Versicherungsform B "Namentliche Reiter-Unfall-Versicherung" die Personendaten des Versicherten einzutragen sind.
Wenn Sie Interesse haben und unser Angebot annehmen möchten, senden Sie uns bitte beiliegendes Antragsformular unterschrieben zurück, damit auch dieser wichtige Unfall-Versicherungsschutz kurzfristig für Sie in Kraft treten kann.
Für das uns erwiesene Vertrauen danken wir Ihnen.
-> Bedingungen zur Unfall-Versicherung