gewerbliche Pferdehaltung und Reitlehrerversicherung

Die speziellen Haftpflichtversicherungen für den gewerblichen Pferdehalter als auch die Berufshaftpflichtversicherung für Reitlehrer können wir Ihnen wie folgt anbieten.

 

Die Deckungssummen lauten 15 Mio. € pauschal für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.

 

Reitlehrerhaftpflicht/ Fahrlehrer/ Reittherapeut/ Bereiter

Schäden durch Ihre Tätigkeit als Reitlehrer. Jeder Reitlehrer muss extra versichert werden. Ohne Schäden am Berittpferd

Beispiel: Sie geben einem Reitanfänger die Anweisung über ein Hindernis zu springen, der dabei runterfällt.

- mit mind. Trainer C-Schein: Jahresendbeitrag € 113,70

- ohne Ausbildung:                 Jahresendbeitrag € 206,17

 

Schul- oder auch Vermietpferde, also Reitpferde für Erwerbszwecke

(inklusive Flurschäden und privaten Reitrisiko), Pferde die gegen Entgelt von anderen Personen geritten werden, müssen als Schulpferde versichert werden. Hier greift das vermutete Verschulden. Das heißt für Sie, dass Sie in einem Schadensfall Ihre Unschuld beweisen müssen.

Beispiel: Ein Schulpferd scheut im Unterricht, weil es sich vor einer Biene erschreckt. Sie haben auf das tierische Verhalten keinen Einfluss und können sich entlasten.

- Pony bis 148 cm Stm.: Jahresendbeitrag € 297,80

- Pferd ab 149 cm Stm.: Jahresendbeitrag € 494,80

 

Gewerbliche Kutschpferde (Beförderung von max. 6 Personen)

ohne Reiten                    Jahresendbeitrag € 181,18

mit privaten Reiten         Jahresendbeitrag € 238, 65

mit gewerblichen Reiten

        - Pony bis 148 cm Stm.: Jahresendbeitrag € 362,36

        - Pferd ab 149 cm Stm.: Jahresendbeitrag € 593,51

 

Pensionspferde (Ohne Einsatz im Reitbetrieb)

die gewerbliche Tierhüterhaftpflicht: Schäden Dritter, die durch das Tier verursacht werden. Der Schaden konnte nur durch ein Tun oder Unterlassen Ihrerseits bzw. eines Betriebsangehörigen entstehen. Beispiel: Sie vergessen das Gatter der Weide zu schließen, die Tiere rennen auf die Straße, mehrere PKW werden beschädigt

Jahresendbeitrag je Pferd € 32,49

 

Schäden am Pensionspferd

- nur in Verbindung mit der Pensionspferdehaftpflicht.

die sogenannte Obhutsschadenversicherung: Schäden am Pensionspferd durch den Versicherungsnehmer oder Betriebsangehörige. Ohne Schäden durch falsche Fütterung. Beispiel: Das Pferd verletzt sich durch ein beschädigtes Gatter oder wird von einem Ihrer Privatpferde verletzt.

Versicherungssumme 5.000 € je Tier, max. 50.000 € je Schadenereignis

Jahresendbeitrag je Pferd € 32,49

 

Alle unsere Tarife gelten ohne Selbstbeteiligung

Bei eigenen Tieren können wahlweise Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen Boxen und Pferdesportanhängern mitversichert werden

 

Alle genannten Beiträge sind Jahresendbeiträge und gelten für eine Vertragsdauer von zehn Jahren. Die Vertragsbindung beträgt 3 Jahre. Bei der Vertragsdauer von 1 Jahr, erhebt die Uelzener Versicherung einen Zuschlag von 25 % auf den Beitrag.

Ab Antragseingang bei der Agentur Schewe oder wenn von Ihnen zu einem späteren Beginnzeitpunkt vorgesehen, haben Sie kompletten Versicherungsschutz gemäß der Allgemeinen und Besonderen Haftpflichtversicherungsbedingungen, und ca. einen Monat später erhalten Sie vom Fachversicherer in diesem Bereich direkt das Dokument.

 

Auch haben wir in den Bereichen Landwirtschaft oder Reiterhöfe, für Gebäude- und Inhaltsversicherungen, besondere Angebote. Falls Sie auch hieran interessiert sind, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.

 

-> Bedingungen zur Haftpflichtversicherung

-> zum Antrag für Reitlehrer (PDF)

-> zum Antrag für gewerbliche Pferdehaltung (PDF)

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