Was verstehe ich unter dem einfachen/zweifachen Satz ?

Wie auch unsere Hausärzte, rechnen Tierärzte nach einer Gebührenordnung (GOT) ab.

In diesem sogenannten Gebührenkatalog sind alle Behandlungen, Medikamente etc. aufgeführt. Hinter jeder Leistungsart steht ein bestimmter Geldbetrag, der einfache Satz der Tierärztlichen Gebührenordnung aufgeführt.

Ihr Tierarzt kann diesen Betrag übernehmen oder darf die dort genannten Beträge verdoppeln (zweifacher Satz der GOT) und bis zu verdreifachen (dreifacher Satz der GOT) und Ihnen in Rechnung stellen. Die Höhe der Abrechnung hängt z.B. von der Ausbildung des Tierarztes ab (Dorftierarzt, Spezialist, etc.), vom Standort der Praxis/ Klinik und von der Schwere der Behandlung.


Rechnet Ihr Tierarzt über dem bei uns versicherten Gebührensatz ab, zahlen Sie die Differenz. Sprechen Sie deshalb vor einer Behandlung mit Ihren Tierarzt über die Kosten.

 

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